Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verkaufs-und Lieferungsbedingungen

Kunststoffverarbeitung Eich GmbH

1. Lieferbedingungen:
Aufträge werden für uns erst nach erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung
rechtsverbindlich. Bei kurzfristiger Lieferung kann die schriftliche Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden. Sämtliche Angebote und Preislisten sind für uns unverbindlich und freibleibend. Mündliche Abmachungen, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben keine Gültigkeit. Ereignisse höhere Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen, Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Arbeitskräften, die die Produktion und den Versand einschränken oder verhindern, berechtigen uns, die Lieferbedingungen ganz oder teilweise aufzuheben und von bestehenden Verträgen zurückzutreten. Sollte es durch die genannten oder anderen Umstände kurzfristig zu unvorhergesehenen Verteuerungen kommen, sind wir berechtigt, die in den Auftragsbestätigungen und Verträgen festgelegten Preise oder jeweiligen Marktsituation anzupassen. Bei einer unüberschaubaren Preissituation auf dem Rohstoffsektor behalten wir uns Teuerungszuschläge vor bzw. eine Berechnung zu den am Tage der Lieferung gültigen Preise. Dies bezieht sich auch auf erteilte Abrufaufträge. Schadenersatzansprüche, gleich welche Art, können vom Käufer daraus nicht gelten gemacht werden. An Abruf-Aufträge fühlen wir uns ein Jahr, soweit dies möglich ist gebunden. Für den Käufer besteht eine Abnahmeverpflichtung bis spätestens ein Jahr nach Auftragserteilung.
Danach hat der Verkäufer das Recht, die Ware zum Versand zu bringen. Standardrollenlänge sind 25, 50 bzw. 100 m. Abschnitte werden mit einem Aufschlag berechnet (Preis auf Anfrage). Die Maßangaben für unsere Produkte beinhaltet eine unvermeidbare Abweichung vom Nennwert. Angaben über technische Eigenschaften des Liefergutes sind annähernd. Wir halten uns, soweit nichts anderes vereinbart wird, an die jeweils aktuelle Fassung der DIN-und ISO-Normen. Sonderanfertigungen bestimmter Abmessungen oder Typen setzten bestimmte Mindestmengen voraus. Für Fabrikationslängen von Schläuchen gelten folgende Längen-Toleranzen, gemessen bei Raumtemperatur unmittelbar nach der Fertigung für:
-Bunde und Rollen von 5-50 m +/-1%
-Bunde und Rollen über 50 m +/-0,8 %

Shore A-Härteangaben verstehen sich für einen Toleranzbereich von +/-5° bei Elastomeren. Handelsübliche Abweichungen in Ausfall, Gewicht und Farbe berechtigen nicht zur Beanstandungen der Lieferung.

2. Preise:
Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart wird, ab Werk ausschließlich Verpackung. Bei Sonderprodukten berechnen wir 200€ Rüstkosten, für Profile 300€. Für Transportschäden können wir nicht in Haftung genommen werden.

3. Lieferzeit:
Die Liefertermine, seien sie vom Käufer vorgeschrieben oder von uns genannt, gelten nur Annähernd ohne Verbindlichkeit. Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag. Bei Deckungskäufe erfolgt kein Preisausgleich, es sei denn, dem Verkäufer kann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

4. Versand:
Sämtliche Sendungen gelangen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. des Bestellers zum Versand. Der Versand erfolgt ohne besondere Vorschrift stets nach unserem Ermessen, wobei wir keine Verantwortung der billigsten Verfrachtung übernehmen.

5. Für neutrale Lieferung in Auftrag des Kunden gewähren wir Kundenschutz soweit der Empfänger nicht noch weislich bereits Kunde beim Lieferanten ist.

6. Die Rechnungen sind, soweit nicht Vorauszahlung bzw. Nachnahme vereinbart, innerhalb der festgelegten zeit zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb 8 Tage nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, innerhalb 30 Tage rein netto. Der Käufer hat auf keinen Fall das Recht, geänderte Zahlungsziele in Anspruch zu nehmen, es sei denn, diese werden vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt. Eine stilschweigende Akzeptierung ist ausgeschlossen, das gleich gilt sinngemäß für Skonto. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen Entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu berechnen, mindestens jedoch 2 % über dem gültigen Diskontsatz. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechsel werden alle Rechnungen zur Zahlung sofort vollstreckbar. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder sonst einer uns bekanntwerdenden Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauskasse abhängig zu machen ungeachtet der vorher vereinbarten Zahlungsziele. Der Auftrag selbst bleibt bestehen. Es stehen uns aber frei, ohne Setzung einer Nachfrist einseitig von der ganzen oder restlichen Erfüllung aller laufenden Verträge zurückzutreten. Wechsel oder Schecks werden nur unter Abzug der entstehenden Einzug- und Diskontspesen unter üblichen Vorbehalte zahlungshalber entgegengenommen.

7. Eigentumsvorbehalt:
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Tilgung der Forderung unser Eigentum. Ihre Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist verboten.

8. Mängel:
Reklamationen, gleich welcher Art, müssen schriftlich erfolgen und können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren berücksichtigt werden. Bei verstecken Mängeln gewähren wir für das Produkt als solches eine Garantie entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Bei begründeten Beanstandungen wird dem Käufer kostenlos Ersatz für die von uns gelieferte Waren gewährt. Die Ersatzlieferung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Rücksendung der Beanstandeten Waren in dem Zustand erfolgt, in dem diese von uns abgesandt wurde. Rückstellmuster werden grundsätzlich 6 Monate aufbewahrt.

Rücksendungen, die von uns akzeptiert werden, dürfen nur durch eine von uns benannte Spedition vorgenommen werden. Mehrkosten bei Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Versenders. Unsere Zeichnungen und Entwürfe sind unser geistiges Eigentum und dürfen deshalb dritten Personen oder anderen Firmen weder zu Kenntnis gebracht noch vervielfältigt oder ausgehändigt werden. Werkzeuge, die im Kundenauftrag hergestellt wurden, bleiben Eigentum des Kunden. Der Lieferant verpflichtet sich, die Werkzeuge bis maximal 2 Jahre nach letztem Auftrag aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Alle Hinweise auf die Einsatzmöglichkeiten der Artikel unseres Programms entsprechen Erfahrungs- und Testwerten. Sie dienen grundsätzlich der Anregung. Eine Garantie kann hieraus nicht abgeleitet werden. Für Folgeschäden, gleich welcher Art, übernehmen wir keine Haftung. Es empfiehlt sich in jedem Fall die Einsatzmöglichkeiten empirisch zu prüfen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen einschließlich Wechselzahlungen ist Wesel.

10. Allen Geschäften mit uns liegen diese Bedingungen zugrunde und gelten vom Besteller als anerkannt auch dann, wenn die den Bestellformularen anders lautende Bedingungen angegeben werden. Eine Änderung dieser Lieferbedingungen haben nur Gültigkeit wenn diese schriftlich bestätigt werden.

11. Warenrücknahme:
Erfolgt im Rahmen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nur in Ausnahmefällen und zwar nur nach vorheriger Vereinbarung. Es werden jedoch mindestens 25 % Kostenanteil vom Warenwert von der Gutschrift einbehalten.

12. Für Exporte in nicht EU-Ländern gelten folgende Bedingungen in Abänderung der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: Gestellung eines unwiderruflichen Akkreditivs, Kasse gegen Dokumente oder nach Vereinbarung. Lieferungen frei deutsche Grenze bzw. frei deutschen Seehafen werden auftragsbezogen vereinbart. Seemäßige Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.